PG (Parental Guidance) - von 6 bis 12 Jahren immer möglich:
Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus. Diese Regelung trifft auf alle Filme zu, die das Kennzeichen "Freigegeben ab 12 Jahren" tragen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. April 2003 gekennzeichnet worden sind. |